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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von TEICHMANN-Arbeitsschutz, TEICHMANN-Sport

    § 1 Allgemeines, Geltungsbereich

    Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die AVB gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Waren, ohne Rücksicht darauf, ob wir diese selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen. Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch, soweit wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Einander widersprechende AGB berühren die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Bei widersprechenden AGB gilt die gesetzliche Regelung.

    § 2 Vertragsschluss-Vertragsinhalt

    An eigene Angebote halten wir uns zwei Wochen gebunden. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot, das wir binnen zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns schriftlich oder durch Lieferung annehmen können. Wir behalten uns die Vornahme technischer Änderungen vor, sofern die Gebrauchsfähigkeit der Ware nicht beeinträchtigt wird und die Änderung für den Käufer zumutbar ist. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen als vertraulich bezeichneten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

    § 3 Lieferfrist – Lieferhindernisse

    Verbindliche Lieferfristen sind individuell zu vereinbaren. Sie beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung vom Käufer zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung und Abklärung aller technischen Fragen. Eine verbindliche Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Können verbindliche Lieferfristen ohne unser Verschulden nicht eingehalten werden (z.B. höhere Gewalt), können wir die Lieferfrist um die Dauer des Hindernisses verlängern. Hierüber informieren wir den Käufer unverzüglich und teilen die voraussichtliche neue Lieferfrist mit. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht möglich, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich erstattet. Unsere sowie die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Käufers bleiben unberührt. Verbindliche Lieferfristen werden bei Änderungswünschen des Käufers unterbrochen und ggf. um die für die anderweitige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.

    § 4 Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

    1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über.
    2. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr bei vereinbarter Schickschuld ab der Übergabe an die Transportperson auf den Käufer über. Bei vereinbarter Holschuld geht die Gefahr mit Aussonderung der Ware und vereinbarter Bereitstellung auf den Käufer über.
    3. Angelieferte Waren sind vom Käufer bei lediglich unwesentlichen Mängeln unbeschadet seiner Rechte aus den §§ 7, 8 dieser AVB entgegenzunehmen.
    4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen vom Käufer zu vertretenden Gründen, so können wir Ersatz des hieraus entstehenden Schadens incl. Mehraufwendungen verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 0,5 % des Kaufpreises pro Kalenderwoche bis maximal insgesamt 5 % des Kaufpreises ab Verzugsbeginn. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

    § 5 Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Es gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Verbrauchern gegenüber ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Bei Unternehmern wird diese gesondert ausgewiesen. Der Kaufpreis ist mit Rechnungsstellung fällig. Unsere Preise verstehen sich ab Geschäftssitz zzgl. Transport und Verpackung.
    2. Ist der Käufer Verbraucher, gilt: Treten bei einem Liefertag, welcher mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt, Änderungen der Preisgrundlage ein, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung nach schriftlicher Information des Käufers vor. Der Käufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. 
    3. Ist der Käufer Unternehmer, gilt: Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch Änderung des Marktpreises oder Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, so gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht ist unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend zu machen. 
    4. Ab einem Auftragsvolumen von 1.000 € ist Teichmann Arbeitsschutz, Teichmann Sport berechtigt, vom Kunden zur Sicherung der Vertragserfüllung vor Lieferung bzw. Ausführung der Bestellung die Bezahlung des nach dem Vertrag geschuldeten Kaufpreises zu verlangen. Der Käufer ist berechtigt, aus der Gesamtsumme der vertraglich geschuldeten Vergütung einen Prozentsatz von 20% zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Käufers für den Mangelfall zurückzubehalten. Der Restbetrag wird jedoch binnen zwei Wochen nach Lieferung der Kaufgegenstände ebenfalls zur Zahlung fällig.

    § 6 Eigentumsvorbehalt

    Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Käufer Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörende Waren erfolgen. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 Prozent, geben wir auf Sicherheiten nach unserer Wahl in entsprechendem Umfang frei.

    § 7 Mängelansprüche des Käufers

    1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). 
    2. Ist der Käufer Unternehmer, gilt: Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns dieser unverzüglich (binnen 10 Werktagen) schriftlich anzuzeigen. 
    3. Ist der Käufer Unternehmer, behalten wir uns die Art der Nacherfüllung vor. Ist der Käufer Verbraucher, kann der Käufer zunächst nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache zurückzugeben. 
    4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. entbehrlich, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei einem unerheblichen Mangel. 
    5. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8; im Übrigen sind sie ausgeschlossen. 
    6. Sollte eine Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein oder fehlschlagen, bestimmen sich unsere Rechte sowie die des Käufers nach der gesetzlichen Regelung. 
    7. Wir haften nicht für Schäden infolge ungeeigneter oder unsachgemäßer Anwendung, natürlicher Abnutzung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung. 
    8. Der Käufer erhält keine Garantien im Rechtssinne (insbesondere iSv § 443 BGB).

    § 8 Haftung für Schäden

    1. Soweit sich aus diesen AVB nichts anderes ergibt, haften wir bei Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 
    2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur – für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; - für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt); - für Verzugsschäden; 
    3. Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 2 gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, Abgabe einer Beschaffenheitsgarantie, sowie für Ansprüche nach dem ProdhaftG.

    § 9 Verjährung

    1. Die wechselseitigen Ansprüche von uns und dem Käufer verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 
    2. Soweit der Käufer Unternehmer ist, beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht im Falle des Lieferregresses, bei Arglist, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Garantie, sowie Produkthaftung. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. 
    3. Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren in 5 Jahren. Es gilt § 199 I BGB.

    § 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

    1. Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss insbes. des UN-Kaufrechts. 
    2. Ist der Käufer Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Sitz. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.

    § 11 Exportklausel

    1. Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen, Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. 
    2. Der Käufer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für Ausfuhr, Verbringung und Einfuhr benötigt werden. Die anfallenden Kosten/Aufwendungen trägt der Käufer. 
    3. Verzögerungen aufgrund behördlicher Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen vereinbarte Fristen und Lieferzeiten für die Dauer der Verzögerung außer Kraft. Handelt es sich um eine erhebliche Verzögerung (mind. 5 Monate), sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag bzgl. der betroffenen Teile zurückzutreten. Solche Umstände werden dem Käufer unverzüglich mitgeteilt. 
    4. Werden erforderliche Genehmigungen endgültig nicht erteilt, sind beide Vertragsparteien bezüglich der betroffenen Teile ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Weigerung des Käufers, einen Kostenersatz entsprechend Ziffer 2 Satz 2 zu leisten, berechtigt uns bezüglich der betroffenen Teile ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag. Ziffer 3 S.3 gilt entsprechend. 
    5. Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund eines Rücktritts oder wegen Fristüberschreitungen gemäß den Ziffern 3 und 4 sind ausgeschlossen.
    6. Der Käufer hat bei Weitergabe von uns gelieferter Waren an Dritte die einschlägigen Vorschriften des jeweiligen nationalen sowie des internationalen Export- und Re-Exportkontrollrechts einzuhalten. Insbesondere hat er bei Weitergabe unserer Waren an Dritte die Export- und Re-Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie der EU zu beachten. 
    7. Der Käufer verpflichtet sich sicherzustellen, dass er durch die Weitergabe unserer Waren an Dritte nicht gegen ein Embargo der EU, USA oder UN verstößt. Zu beachten sind etwaige Beschänkungen für Inlandsgeschäfte sowie bestehende Umgehungsverbote. 
    8. Der Käufer verpflichtet sich, bestehende Sanktionslisten der EU, USA und UN zu beachten. 

    § 12 Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Regelung gilt die gesetzliche Regelung.